Wahl zum Gemeinderat Weidenhahn

Wahl zum Gemeinderat Weidenhahn

Liebe Wahlberechtigte für den Gemeinderat Weidenhahn,
bislang gab es immer einen Wahlvorschlag für den Gemeinderat. Dies war/en meist eine oder mehrere Liste/n, auf der namentlich Personen standen, die per Kreuz gewählt werden konnten. Bei der Wahl 2024 sollte ebenso eine solche Liste entstehen. Bei einer sogenannten Mehrheitswahl, dürfen hier aber leider nur insgesamt 18 Namen aufgelistet werden. Für unsere Gemeinde gibt es aber 20 Bewerber. Daher wurde sich dazu entschieden, keinen Wahlvorschlag einzureichen. Dies bedeutet, dass der Wahlzettel für den Gemeinderat aus zwölf leeren Zeilen besteht, die händisch ausgefüllt werden können. D.h. Sie können hier maximal zwölf verschiedene Namen eintragen und pro Person ist nur eine Stimme möglich. Um Ihnen Ihre Entscheidung etwas zu erleichtern, geben wir Ihnen eine Empfehlung an die Hand. Folgende alphabetisch aufgelistete Personen haben ihr Interesse an der Wahl zum Gemeinderatsmitglied bekundet:

  • Jennifer Becker
  • Andreas Braun
  • Nico Bronn
  • Oksana Elke-Tischtschenko
  • Christian Görg
  • Lena Hannappel
  • Armin Hehl
  • Steffen Herbst
  • Christian Jung
  • Thomas Klersy
  • André Krah
  • Alexander Licht
  • Klaus Preußer
  • Michael Sandt
  • Thomas Schäfer
  • Reinhold Staudt
  • Marco Türk
  • Hubert Weisenfeld
  • Jonathan Wörsdörfer
  • Lisa Wörsdörfer

Liebe Wähler,
wenn Sie Ihre Stimmen vergeben, müssen sie den Namen der jeweiligen Person leserlich und eindeutig auf den Wahlzettel schreiben. Maximal sind 12 Stimmen auf einem Wahlzettel zu vergeben, d.h. Sie können 12 verschiedene Namen hier aufschreiben. Allen Haushalten werden die Interessenten noch einen Flyer zukommen lassen, auf denen die oben aufgeführten Kandidaten nochmals aufgelistet sind und sich vorstellen. Wir empfehlen allen Wählern eine Briefwahl. Diese bietet Ihnen die Möglichkeit in Ruhe zuhause alle Wahlzettel auszufüllen und besonders die Namen Ihrer Wahl auf
dem Gemeinderatswahlzettel aufzuschreiben. In der Woche vor der Wahl wird zudem an alle Wähler, die keine Briefwahl beantragt haben, bereits der Stimmzettel für die Gemeinderatswahl ausgeteilt. Dies ist im Kommunalwahlgesetz, § 30 Abs. 3 KWG, so vorgesehen.

Frank Eulberg, Gemeindewahlleiter
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